Leistungen

Die sachverständige Arbeit ist darauf konzentriert, im Sinne der jeweiligen Aufgabenstellung Ergebnisse, Antworten und Lösungen zu liefern.

Vor Aufnahme der Tätigkeit muß folglich klargestellt werden, was eigentlich das Ziel der Untersuchungen ist. Die Aufgabenstellung ist z.B. im Gerichtsverfahren durch den Beweisbeschluß fest vorgegeben.

Im Privatauftrag ergibt sich die Fragestellung i.d.R. erst nach einem beratenden Gespräch, in dem für alle Beteiligten klar wird, worin eigentlich der Auftrag besteht und wie in diesem Sinne sachgerecht vorzugehen ist.